Der neue WHO-PandemievertragBisher darf die WHO nur Empfehlungen aussprechen. Aber nun, will sich die WHO mit der umfassenden Neufassung der „Internationalen Gesundheits-vorschriften (IHR)“ mit umfangreicher Exekutivmacht ausstatten.Stand Mai 2023:Zurzeit werden die Vertragsinhalte noch verhandelt. Bis Mai 2024 soll dieser Vertrag ratifiziert sein und dann in Kraft treten. Bis dato haben rund 2/3der Mitgliedsstaaten ihre volle Unterstützung für diesen Vertrag zugesagt.Der derzeitige Vertragsentwurf formuliert u.a:In diesem Vertrag wird die ausschließliche Verabreichung der wirkungslosen und vor allem extrem gesundheitsschädlichen bis lebensgefährlichenmRNA-Gentherapeutika an jeden Menschen, d.h. auch an Babys, Kleinkinder und Schwangere, bindend vorgeschrieben (Allgemeine Impfpflicht!)!Ältere Menschen sollen grundsätzlich alle drei Monate durchgeimpft werden!Ausschließlich nur die WHO definiert, was eine Krankheit ist und was zur Krankheit oder Pandemie erklärt wird! Ausschließlich einzig und allein nur dieWHO bestimmt normativ, welche Maßnahmen, medizinischen Behandlungsmethoden und Arzneimittel umgesetzt, praktiziert und verabreicht werdensollen, sämtliche Alternativen werden verboten! Die Evaluierung von Maßnahmen sowie Arzneimittelsicherheit und Haftungsansprüche werden abge-schafft! Der Status „Ungeimpft“ wird als Krankheit eingestuft, weil Ungeimpfte grundsätzlich als Gesundheits- und Sicherheitsrisiko gelten sollen, mitden entsprechenden Einschränkungen in den Bewegungsfreiheiten, einschließlich Zwangsquarantäne (Pflicht zur Vorlage des digitalen „Gesundheits-nachweises“!)!Alle Gesundheits- und Bewegungsdaten eines jeden Bürgers sollen zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden dürfen und in einer zentralenDatenbank zentralisiert gesammelt und gespeichert werden!Durch die Neudefinition der „Pandemie“ kann jetzt jede Erkältung, jeder Schnupfen zu einer Pandemie, zu einem sog. „Gesundheitsnotstand voninternationaler Tragweite“ erklärt werden und ein entsprechendes Impfpflichtprogramm als bindend vorgeschrieben werden!Die Menschenwürde und -rechte werden abgeschafft! Kontaktverfolgung und Zensur werden bindend vorgeschrieben, es darf nur die von der WHOoffiziell vorgegebene Sprachregelung gebraucht werden!Sämtliche Zuwiderhandlungen sollen strafrechtlich verfolgt werden! So soll nach den Vorstellungen der WHO, z.B. Kritik an den mRNA-Gentherapeu-tika mit 4 - 8 Jahren Gefängnis bestraft werden, auch wenn sie wissenschaftlich und evidenzbasiert richtig und damit legitim und vor allem notwendigist!Für die Überwachung der gesamtem Kommunikation soll eine eigene Behörde eingerichtet werden, die in jedem Mitgliedsstaat eine Niederlassungunterhält! Zusätzlich soll in jedem Mitgliedsstaat eine Art „WHO-Repräsentant“ auf Regierungsebene installiert werden, der die Umsetzung aller Maß-nahmen überwachen und exekutiv steuern soll!Sollte sich ein Mitgliedsstaat die Vorgaben verweigern, soll er öffentlich-medial an den Pranger gestellt werden und durch die Abkoppelung von denglobalen Geldgeberstrukturen, wie z.B. von der Weltbank und vom IWF, diszipliniert werden!Des Weiteren soll das sog. „One Health-Konzept“ verbindlich eingeführt werden! Das heißt, dass auch die Natur und die Tiere in die Gesundheits- undGefahrenbewertung mit einbezogen werden. D.h., wenn z.B. eine nur auf Tiere begrenzte Epidemie ausbrechen sollte, sollen dann nicht nur die Tiere,sondern grundsätzlich auch alle Menschen gegen diese Epidemie mit entsprechenden mRNA-Gentherapeutika „geimpft“ werden, obwohl keine Tier-zu-Mensch-Übertragung besteht!In dieses „One Health-Konzept“ soll auch der Klimawandel mit einbezogen werden. Der Klimawandel soll als die größte Gesundheitsgefahr überhauptdefiniert werden. In der Praxis bedeutet das, dass die WHO dann auch die Energiepolitik der Mitgliedsstaaten bestimmen kann!Die alleinige Entscheidungsmacht soll auf den Generalsekretär der WHO konzentriert werden! D.h., dass nur ein einziger, demokratisch nicht legitimier-ter Mensch über all diese Themen bestimmt!Dieser Vertrag soll im Völkerrecht verankert werden!Zusammenfassung:Aufgrund des strukturellen Aufbaus und der daraus resultierenden Entscheidungsbefugnis sowie der Finanzierung der schon jetzt hoch-korruptenWHO, öffnet dieser Vertrag der Willkür sowie der ungezügelten Korruption Tür und Tor und stellt Kapitalinteressen an erste Stelle, besonders die derPharmaindustrie und ihrer Investoren, wie z.B. Blackrock und Vanguard! Er bedeutet eine Zentralisierung und damit Konzentration von Exekutivmachtin einem vorher noch nie dagewesenen Ausmaß und beendet die Souveränität der Mitgliedsstaaten in Gesundheitsfragen!Checks and Balances-Organe, Instrumente und Möglichkeiten sind in diesem Vertrag überhaupt nicht vorgesehen, bzw. werden von vornhereinverboten!Dieser Vertrag soll im Völkerrecht verankert werden, was heißt, dass dadurch die Vertragsinhalte für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeschriebensind und über den Gesetzen und Verfassungen der Mitgliedsstaaten stehen! Und damit gibt es dann auch keine rechtsstaatliche und demokratischeKontrolle sowie keinen rechtsstaatlichen und demokratischen Zugriff mehr!Durch die alleinige Kontrolle der Informationen in Gesundheitsfragen durch die WHO, werden alternative Standpunkte und vor allem die Rede- undMeinungsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Wissenschaftsfreiheit unterdrückt!Durch den umfassenden Datenaustausch und der Zentralisierung aller Gesundheits- und Bewegungsdaten eines jeden Bürgers sowie der bindendenVorgabe von Maßnahmen und Behandlungsmethoden, bedeutet dieser Vertrag in der Praxis die Totalüberwachung und die totale Kontrolle über denKörper des Individuums sowie die Abschaffung der Selbstbestimmung, um nicht zu sagen, die Abschaffung des Individuellen und damit des Indivi-duums, er bedeutet den Beginn der transhumanistischen Weltdiktatur!Insgesamt stellt dieser Vertrag ein Verbrechen gegen die Demokratie und vor allem gegen die Menschheit dar!Hier mehr über die Korruptheit und Inkompetenz der WHO! >>Wie die WHO Falschmeldungen produziert und verbreitet, um ihre eigene Agenda durchzusetzen! - HIER! >>WEITERE INFORMATIONEN FOLGEN!Persönliche Anmerkung:Bei diesem Vertrag, der, wie kein anderer, gegen die Menschen, das Leben und die Liebe gerichtet ist, überfällt mich der Eindruck, als ob hier wirklich„das Böse“, vertreten durch unsere verlogenen, niederträchtigen und hoch-korrupten, also charakterlosen politischen und wirtschaftlichen Eliten,begleitet von einem Schweigekartell der mittlerweile ebenfalls charakterlosen Mainstream-Medien, in einem finalen Handstreich die Weltherrschafterlangen will.Das JEFTADas JEFTA, das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU, ist am 01. Februar 2019 offiziell und vollständig in Kraft getreten. Es stellte zu diesemZeitpunkt mit einem Markt mit über 650 Millionen Menschen das größte Freihandelsabkommen der Welt dar.Das JEFTA behandelt neben dem Handel, Warenverkehr und Produktstandards, auch den gesamten Dienstleistungssektor und hier auch sämtlichedigitale Fragen und damit auch den Datenschutz.Auch das JEFTA wurde vollständig im Geheimen verhandelt und umfassende Recherchen haben ergeben, dass an den Verhandlungen und derFormulierung dieses Vertrags 89% Lobbyisten und nur 4% zivilgesellschaftliche Organisationen sowie nur 7% verantwortliche Politiker und zuständigeBeamte beteiligt waren.Und während das CETA nach massiven Protesten doch noch von den nationalstaatlichen Parlamenten verabschiedet werden darf (oder durfte),blieb das JEFTA vollständig in der Zuständigkeit und Verantwortung der EU-Kommission.Zum Vertragsinhalt:Während im CETA für die Behandlung von Gesetzesvorhaben, die den Vertragsinhalt berühren könnten, der undemokratische “Gemischte Ausschuss”installiert wurde, soll im JEFTA das sog. “Transparenzverfahren” praktiziert werden.Das heißt in der Praxis, dass bei Gesetzesvorhaben, die den Vertragsinhalt berühren könnten, alle Personen, d.h. die Zivilgesellschaft, aber auchLobbyisten und Beamte der Vertragsstaaten, an diesen Gesetzgebungsprozessen “freiwillig” teilnehmen dürfen. Diese “Freiwilligkeit” bedeutet aberin der Praxis, dass auch dieses Verfahren von einer demokratischen Behandlung und Kontrolle ausgeschlossen ist, was dann automatisch dazu führt,dass der Einfluss konkret von Lobbyisten auf Gesetzgebungen deutlich verstärkt wird.Wie der Investitionsschutz behandelt werden soll, ist noch nicht geklärt! Hier wird auch nach dem Inkrafttreten noch weiter verhandelt.Die EU möchte gerne, wie im CETA, einen Internationalen Investitionsgerichtshof etablieren, was Japan aber ablehnt. Japan will, dass diese Fragenvon privaten Schiedsgerichten geklärt werden.Und was hier geschehen soll, wenn es hier zu keiner Einigung kommen sollte, ist vollkommen unklar.Besonders absurd ist, dass dieser Punkt überhaupt noch zur Verhandlung gebracht wird! Denn beim sog. “NAFTA 2.0”, dem Nachfolgeabkommenzwischen Kanada, Mexiko und der USA, wurde eine Gerichtsbarkeit über den Investitionsschutz vollkommen gestrichen mit der Begründung,weil “die Interessen der Umwelt und Verbraucher über den Interessen von Investoren stehen”.Die offizielle Begründung der Politik für solche Freihandelsabkommen ist, dass sie für mehr Wachstum, für mehr Arbeitsplätze und dadurch für mehrWohlstand für alle sorgen. Und dieses soll nach offiziellem Politsprech natürlich auch das JEFTA bewirken.Studien der EU selbst und auch des IWF zeigen aber, dass dieses Abkommen weder Wachstum noch zusätzliche Arbeitsplätze befördern kann,sondern ganz im Gegenteil, die IWF-Studie meint sogar, dass dieses Abkommen “zu einem Arbeitsplatzabbau führen könnte”.Die EU-Kommission brüstet sich ganz stolz damit, dass in diesem Freihandelsabkommen zum ersten Mal überhaupt eine Verpflichtung zu den Zielendes Pariser Klimaabkommens (COP 21) formuliert worden ist.Tatsächlich aber ist diese Verpflichtung nur reine Symbolik, weil für sie keinerlei Form der Rechtsverbindlichkeit besteht!Denn diese spezifische Bestimmung zum Pariser Klimaabkommen ist im sog. “Nachhaltigkeitskapitel” formuliert, das aber von der Staat-zu-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ausgeschlossen wurde. Und das bedeutet in der Praxis, dass keinerlei Rechtsmittel und Durchsetzungsmechanismen bestehen,um gegen Verstöße gegen diese Verpflichtung vorgehen zu können.Im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrecht gilt das sog. “Vorsorgeprinzip”. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass der Staat vorsorglichhandelt, was heißt, dass wenn der Verdacht besteht, dass ein Produkt der Umwelt und den Menschen schaden könnte, es erst einmal nicht zugelassenwerden darf, auch dann nicht, wenn in der Wissenschaft (noch) Uneinigkeit über einen potentiellen Schaden besteht.Auch in Japan ist das Vorsorgeprinzip eines der Grundprinzipien in der Gesetzgebung.Und in diesem Zusammenhang behauptet die EU-Kommission, “dass kein EU-Handelsabkommen dieses primärrechtlich garantierte Vorsorgeprinzipinfrage stellen kann”.Das ist eine glatte Lüge!Denn wie schon im CETA, wird auch im JEFTA dieses Vorsorgeprinzip in den Kapiteln zu technischen Handelshemmnissen (TBT) und zu gesundheitlichenund pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS) umgangen, indem diese Bereiche nach den TBT- und SPS-Abkommen der Welthandelsorganisation(WTO) behandelt werden sollen. Und die TBT- und SPS-Abkommen der WTO unterstützen nicht das Vorsorgeprinzip, sondern die US-amerikanischePraxis, nach der neue Produkte grundsätzlich immer erstmal zugelassen werden müssen und erst Schäden eingetreten sein müssen, deren Kausalitätendann auch erst noch explizit nachgewiesen werden müssen, bevor ein Produkt wieder verboten werden kann und darf!Ebenso behauptet die EU-Kommission, “dass dieses Abkommen höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutzsetzt”.Auch das ist gelogen!Denn das JEFTA setzt noch nicht einmal die Ratifizierung, Umsetzung und Einhaltung der 8 Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit und Schutz derVereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit und Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts,Abschaffung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter und Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot und unverzügliche Maßnahmenzur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus, die im Übrigen Bestandteil derEuropäischen Menschenrechtskonvention sind und die wiederum von allen EU-Staaten ratifiziert wurde und damit eigentlich für alle EU-Staatenrechtlich bindend ist.Und das bedeutet in der Praxis, dass mit dem JEFTA rein rechtlich jederzeit die bestehenden Arbeitsstandards weiter abgebaut werden dürfen.Auch die bestehenden Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sind mit dem JEFTA gefährdet!Denn diese Standards werden im sog. “Nachhaltigkeitskapitel” behandelt, und wie bereits aufgezeigt, unterliegt das “Nachhaltigkeitskapitel” nicht derStaat-zu-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und damit kann gegen einen Abbau in diesen Bereichen rechtlich nicht vorgegangen werden.Nach dem CETA ist das JEFTA das zweite Handelsabkommen der EU, das eine Negativliste für Dienstleistungen enthält.Das heißt, dass sämtliche Dienstleistungen, auch die öffentliche Daseinsvorsorge, wie z.B. die Wasserversorgung und auch die Bildung, dereguliertund liberalisiert werden. Und das wiederum bedeutet in der Praxis, dass mit der Einführung dieser Negativliste das Vorrecht der Behörden, öffentlicheDienstleistungen auch in der öffentlichen Hand zu belassen, abgeschafft ist. Und dadurch kann die öffentliche Hand dazu gezwungen werden,öffentliche Dienstleistungen, auch die der Daseinsvorsorge, zu privatisieren.Mit dem JEFTA beginnt die EU-Kommission die seit Mai 2018 rechtskräftige und recht scharfe Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)wieder aufzuweichen. Denn die EU-Kommission sowie die europäischen Nationalregierungen und hier insbesondere Deutschland lehnen dieEU-DSGVO ab, weil sie den Wachstums- und Renditeversprechen einer (ungezügelten) BIG DATA-Industrie im Wege steht.Und so werden mit dem JEFTA europäischen und japanischen Digitalkonzernen weitreichende Rechte eingeräumt, die mit der EU-DSGVO nochbeschnitten und reglementiert sind. Z.B. werden mit dem JEFTA ganz besonders die Firmen geschützt, die Daten bündeln, indem sie z.B. ihre Quellcodesnicht offenlegen müssen.Das JEFTA bedeutet auch einen Rückschritt im Bereich des Korruptionsschutzes!Denn obwohl die EU-Kommission selbst bereits im Jahre 2015 verbindlich beschlossen hat, Antikorruptionsklauseln in ihren Handelsabkommenaufzunehmen und im Transpazifischen Freihandelsabkommen TPP, zu dem auch Japan gehört, umfangreiche Antikorruptionsklauseln verankert wurdensowie die G20-Staaten, zu denen auch Japan und einige EU-Staaten gehören, seit Jahren bekräftigen, Korruption bekämpfen zu wollen, und vor allemJapan selbst über eine umfangreiche Antikorruptionsgesetzgebung verfügt, fehlt im JEFTA vollständig ein Antikorruptionskapitel.Zusammenfassung:Auch das JEFTA ist ganz im Geiste und in der Praxis des Neoliberalismus verfasst! Es ist einseitig nur auf die Interessen der Wirtschaft ausgerichtet!Sämtliche Marktbereiche werden mit diesem Abkommen weiter dereguliert und liberalisiert und noch bestehende Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher-,Daten- und Korruptionsschutzstandards können und dürfen mit dem JEFTA weiter abgebaut werden.Und da auch das JEFTA im Völkerrecht verankert wurde, haben auch seine Vertragsinhalte für alle Vertragsstaaten nicht nur einen Gesetzes-, sondernsogar einen Verfassungsrang.Und damit wird das Vorhaben der Installierung einer neoliberalen und im Völkerrecht verankerten Wirtschaftsverfassung, von der ausgehend allesystemischen und gesellschaftlichen Bereiche geregelt und bestimmt werden sollen, weiter vorangetrieben, was in der Praxis aufgrund derVerankerung im Völkerrecht nicht anderes als den weiteren Abbau der Demokratie bedeutet.Ebenso wird wie bereits mit dem CETA, besonders mit dem JEFTA deutlich, dass mittlerweile sämtliche notwendigen Errungenschaften, d.h. wirklich alleswas auch nur ansatzweise einem maximalen Profitstreben im Wege stehen könnte, sukzessive wieder abgeschafft wird. So wie hier u.a. mit derAbschaffung des Vorsorgeprinzips, der Abschaffung von Arbeits- und Arbeitschutzstandards, der Abschaffung bzw. Aushöhlung der EuropäischenMenschenrechtskonvention, der Abschaffung des Datenschutzes und der Antikorruption.Hier zur offiziellen Website der EU-Kommission zum JEFTA! >>Das TTIPMit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump, wurden die Verhandlungen zum TTIP eigentlich abgebrochen. Doch mittlerweile wird so langsamwieder damit begonnen, diese Verhandlungen wieder aufzunehmen.Im Gegensatz zum Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland, werden die Verhandlungen zum TTIP wieder vollständig im Geheimengeführt.Dass das Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland transparent verhandelt wird, dürfte darin begründet liegen, weil es hier um ein eherkleines Marktvolumen geht und deswegen dieses Abkommen aus EU-Sicht eher von zweit- bis drittrangiger Bedeutung ist.Ebenso dürfte mit dieser Vorgehensweise das Ziel verfolgt werden, dass sich die Zivilgesellschaft an diesem Abkommen sozusagen abarbeitet und sodas TTIP möglichst unter dem Radar bleibt.Denn mit dem TTIP würde das bis dato größte Freihandelsabkommen der Welt zustande kommen, mit einem Markt mit über 850 Millionen Menschen.Außerdem handelt es sich mit der USA natürlich um die größte und mächtigste Wirtschaftsmacht der Welt, um eine Weltmacht, in der nicht einKulturkampf “links” gegen “rechts” geführt wird, sondern in der sich hinter diesem “Kulturkampf” in Wahrheit ein Kampf Reich gegen Arm, Elite gegenNicht-Elite, Etablierte gegen Nicht-Etablierte verbirgt. Und die wünscht natürlich keinen transparenten Einblick in ihr Denken, in ihr Handeln,in ihre Vorhaben und in ihre Praktiken.Denn die Macht, der eigene wirtschaftliche Status und die eigene gesellschaftliche Position lässt sich am besten erhalten, wenn das Bestehende auchbestehen bleibt und im Prinzip alles so weiterläuft wie bisher.Bis dato gibt es keine neuen offiziellen Veröffentlichungen zu den neuen Verhandlungen zum TTIP (Stand: Februar 2019).Das Freihandelsabkommen zwischen der EU, Australienund NeuseelandSeit Ende 2018 verhandeln die EU, Australien und Neuseeland über ein umfassendes Freihandelsabkommen. Diese Verhandlungen stehen noch ganzam Anfang, es wurden gerade erst die ersten Kennenlern- und Sondierungsgespräche geführt (Stand: Februar 2019).Aufgrund der massiven Proteste gegen das CETA, sollen diese Verhandlungen voll transparent sein.Ebenso sollen die Bürger die Möglichkeit bekommen, sich über eine Website in den Verhandlungsprozess mit einbringen zu können.Diese zivilgesellschaftlichen Eingaben haben natürlich keinerlei Rechtsverbindlichkeit und ob sie überhaupt in den Vertragsverhandlungen eineBerücksichtigung finden werden, dürfte mehr als fraglich sein.Denn das Beispiel “Neue EU-Urheberrechtsreform” hat schon gezeigt, dass die von der EU-Kommission offiziell gewünschten Vorschläge, die dann auchin zahlreicher Form von vielen Betroffenen eingebracht wurden, keinerlei Berücksichtigung gefunden haben.Denn um besonders in Brüssel überhaupt etwas einbringen zu können, braucht man viel Zeit und noch mehr Geld, worüber aber in der Regel eben nurLobbyisten verfügen.Außerdem lässt sich in Brüssel, wie eigentlich in allen anderen Parlamenten auch, ganz wunderbar beobachten, wie es mit der Zeit für dieAbgeordneten immer schwieriger wird, ihre Überzeugungen vertreten zu können, wenn sie Angst um ihre Zukunft haben müssen.Hier zur bis dato offiziellen Website der EU-Kommission zu diesem Freihandelsabkommen (Stand: Dezember 2018)! >>TRANSNATIONALE VERTRÄGE TEIL 1! >>