© MARTIN BESECKE 2010 - 2024 ALL RIGHTS RESERVED.
Der neue WHO-Pandemievertrag Bisher darf die WHO nur Empfehlungen aussprechen. Aber nun will sich die WHO mit der umfassenden Neufassung der Internationalen Gesundheits- vorschriften (IHR) und einem Pandemievertrag mit umfangreicher Exekutivmacht ausstatten. Allerdings hat sich nicht erst mit der sog. „Corona-Pandemie“ gezeigt, dass sich die WHO schon längst in eine hoch-korrupte Organisation negativ- entwickelt hat, die ausschließlich nur wirtschaftlichen Interessen und ideologischen Vorhaben und Zielen folgt, die bewusst Lügen und Fake-News produziert und verbreitet sowie die wissenschaftliche Redlichkeit und Wahrheitsfindung bekämpft. Stand Juni 2023: Zurzeit werden die Inhalte dieser Vertragswerke noch verhandelt. Beide Vertragswerke werden parallel zueinander verhandelt. Bis Mai 2024 sollen diese Vertragswerke beschlossen und ratifiziert sein und dann in Kraft treten. Der Pandemievertrag muss von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten verabschiedet und ratifiziert werden. Die Gesundheitsvorschriften (IHR) unterliegen nicht diesem Prozedere, sondern man muss ihnen als Mitglied- staat nach der Verabschiedung durch die WHO-Generalversammlung innerhalb von 10 Monaten widersprechen, ansonsten gelten sie als angenommen und sind dann verpflichtend und bindend. Bis dato haben rund 2/3 der Mitgliedsstaaten ihre volle Unterstützung für diese Vertragswerke zugesagt, insbesondere die Staaten, in denen die Phar- maindustrie mit ihren Firmensitzen und Produktionsstätten am Stärksten vertreten sind, also die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Deutschland und ganz generell, die Europäische Union. Deutschland z.B., hat die alleinige Verhandlungsbefugnis an die Europäische Kommission abgetreten. Die derzeitigen Vertragsentwürfe formulieren u.a.: Es soll die ausschließliche Verabreichung der wirkungslosen und vor allem extrem gesundheitsschädlichen bis lebensgefährlichen mRNA-Gentherapeu- tika an jeden Menschen, d.h. auch an Babys, Kleinkinder und Schwangere, bindend vorgeschrieben werden (Allgemeine Impfpflicht!)! Ältere Menschen sollen grundsätzlich alle drei Monate durchgeimpft werden! Ausschließlich nur die WHO definiert, was eine Krankheit ist und was zur Krankheit oder Pandemie erklärt wird! Ausschließlich einzig und allein nur die WHO bestimmt normativ, welche Maßnahmen, Prophylaxe, medizinischen Behandlungsmethoden und Arznei- mittel umgesetzt, praktiziert und verabreicht werden sollen, sämtliche Alternativen werden verboten! Die Evaluierung von Maßnahmen sowie Arzneimittelsicherheit und Haftungsansprüche werden abgeschafft! Die Zulassungsverfahren sollen erheblich verkürzt und die Zulassungsbedingungen/-kriterien reduziert werden! - (Nachtrag September 2023: Inzwischen haben die Impfstoffhersteller sämtliche Impfstoffe auf die mRNA-Technologie angepasst und umgestellt! Und in den USA und Kanada werden die mRNA-Gentherapeutika mittlerweile ohne jegliche Prüfung und Tests, unmittelbar und sofort nach der Fertigstellung, zugelassen!) Der Status „Ungeimpft“ soll als Krankheit eingestuft werden, weil Ungeimpfte grundsätzlich als Gesundheits- und Sicherheitsrisiko gelten sollen, mit den entsprechenden Einschränkungen in den Reise- und Bewegungsfreiheiten, einschließlich Zwangsquarantäne (Pflicht zur Vorlage des „digitalen Gesundheitsnachweises“!)! Alle Gesundheits- und Bewegungsdaten eines jeden Bürgers sollen zwischen den Mitgliedsstaaten ausgetauscht werden dürfen und in einer zentralen Datenbank zentralisiert gesammelt und gespeichert werden! Durch die Neudefinition der „Pandemie“ kann jetzt jede Erkältung, jeder Schnupfen zu einer Pandemie, zu einem sog. „Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite“ erklärt werden und ein entsprechendes Impfpflicht- und Maßnahmenprogramm als bindend vorgeschrieben werden! Die Menschenwürde und -rechte werden abgeschafft! Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums sowie der Gesellschaft sollen von der WHO eingeschränkt werden dürfen, bzw. sollen diese Einschränkungen sogar priorisiert werden! Kontaktverfolgung und Zensur werden bindend vorge- schrieben, es darf nur die von der WHO offiziell vorgegebene Sprachregelung gebraucht werden! Sämtliche Zuwiderhandlungen sollen strafrechtlich verfolgt werden! So soll nach den Vorstellungen der WHO, z.B. Kritik an den mRNA-Gentherapeu- tika mit 4 - 8 Jahren Gefängnis bestraft werden, auch wenn sie wissenschaftlich und evidenzbasiert richtig und damit legitim und vor allem notwendig ist! Für die Überwachung der gesamten Kommunikation soll eine eigene Behörde eingerichtet werden, die in jedem Mitgliedsstaat eine Niederlassung unterhält! Zusätzlich soll in jedem Mitgliedsstaat eine Art „WHO-Repräsentant“ auf Regierungsebene installiert werden, der die Umsetzung aller Maß- nahmen überwachen und exekutiv steuern soll! Sollte sich ein Mitgliedsstaat den Vorgaben verweigern, soll er öffentlich-medial an den Pranger gestellt werden und durch die Abkoppelung von den globalen Geldgeberstrukturen, wie z.B. von der Weltbank und vom IWF, diszipliniert werden sowie durch Ein- und Ausreiseverbote von der Außenwelt abgeschnitten werden! Des Weiteren soll das sog. „One Health-Konzept“ verbindlich eingeführt werden! Das heißt, dass auch die Natur und die Tiere in die Gesundheits- und Gefahrenbewertung mit einbezogen werden. D.h., wenn z.B. eine nur auf Tiere begrenzte Epidemie ausbrechen sollte, sollen dann nicht nur die Tiere, sondern grundsätzlich auch alle Menschen gegen diese Epidemie mit entsprechenden mRNA-Gentherapeutika „geimpft“ werden, obwohl keine Tier- zu-Mensch-Übertragung besteht! In dieses „One Health-Konzept“ soll auch der Klimawandel mit einbezogen werden. Der Klimawandel soll als die größte Gesundheitsgefahr überhaupt definiert werden. In der Praxis bedeutet das, dass die WHO dann jedes Wetterereignis dem Klimawandel zuschreiben kann und dann nicht nur restrik- tive Maßnahmen einschließlich Lockdowns, sondern auch über die Energie-, Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sowie über die Daseinsvorsorge der Mitgliedsstaaten bestimmen kann! - (Nachtrag September 2023: Die WHO will zukünftig viele Krankheiten dem Klimawandel zuschreiben und diese dann mit mRNA-Gentherapeutika behandeln! Diese „Behandlungen“ sollen natürlich verbindlich vorgeschrieben werden!) Im One Health-Konzept wird die Ideologie vertreten, dass der Mensch grundsätzlich eine Gefahr für die Gesundheit der Erde darstellt und dass des- wegen die gesamte menschliche Existenz sowie das gesamte menschliche Leben so umgestaltet werden müssen, dass der Mensch keine Gefahr mehr für die Umwelt bedeuten kann. Und so werden hier auch nur Maßnahmen propagiert, die gegen die Menschen, gegen das Leben und gegen die menschliche Entwicklung gerichtet sind. Damit stellt das One Health-Konzept eine menschenverachtende Ideologie dar, die im Kern den Menschen abschaffen will! Ebenso sollen die sog. „Noncommunicable Diseases (NCD)“, auch chronische Krankheiten genannt, neu definiert und unter die alleinige Kontrolle und Behandlung der WHO gestellt werden! So sollen u.a. Alkoholismus und Übergewicht als chronische Krankheiten definiert werden! In der Praxis bedeutet das dann, dass die WHO nicht nur die Behandlung und Medikation, sondern auch die Lebensführung der Betroffenen bestimmen und verbindlich vor- schreiben kann! Des Weiteren soll die Biowaffenforschung, die sog. „Gain-of-function-Forschung“, legalisiert, ausgebaut und gefördert werden! Nur nochmal zur Erin- nerung: Das SARS-CoV-2-Virus, auch COVID-19-Virus genannt, ist ein Produkt dieser Gain-of-function-Forschung! Und auch das Vogelgrippe-Virus, das H5N1-Virus, ist im Rahmen der Gain-of-function-Forschung genetisch so verändert worden, dass es jetzt auf den Menschen übertragbar ist! Zudem soll das Konzept „Sexuelle Gesundheit des Kindes“ verbindlich eingeführt werden! Dieses Konzept behauptet, dass bereits Säuglinge sexuelle Wesen sind und über eine eigene Sexualität verfügen, die für die Gesundheit des Kindes unbedingt ausgelebt werden muss. Und so wird in diesem Konzept vorgeschrieben, dass Kindern bereits im Kindergarten sowie in der Schule im Praxisunterricht sexuelle Praktiken, wie Masturbation, gegen- seitiges Anfassen und Penetration sowie Geschlechtsverkehr, untereinander oder mit Erwachsenen, beigebracht werden sollen! Das bedeutet in der Praxis, die Sexualisierung des Kindes bereits im Kindergarten und in der Schule sowie die Legalisierung der Pädophilie! („Kinder müssen Sexualpartner haben!“ Aussage der WHO und UN) Die alleinige Entscheidungsmacht soll auf den Generalsekretär der WHO konzentriert werden! D.h., dass nur eine einzige, demokratisch nicht legitimier- te Person über all diese Themen entscheidet und bestimmt! Diese Vertragswerke sollen im Völkerrecht verankert werden! Zusammenfassung: Aufgrund des strukturellen Aufbaus und der daraus resultierenden Entscheidungsbefugnis sowie der Finanzierung der schon jetzt hoch-korrupten WHO, öffnen diese Verträge der Willkür sowie der ungezügelten Korruption Tür und Tor und stellen Kapitalinteressen an erste Stelle, besonders die der Pharmaindustrie und ihrer Investoren, wie z.B. Blackrock und Vanguard! Sie bedeuten eine Zentralisierung und damit Konzentration von Exekutivmacht in einem vorher noch nie dagewesenen Ausmaß und beenden die Souveränität der Mitgliedsstaaten in Gesundheitsfragen! Checks and Balances-Organe, Instrumente und Möglichkeiten sind in diesen Verträgen überhaupt nicht vorgesehen, bzw. werden von vornherein verboten! Diese Verträge sollen im Völkerrecht verankert werden, was heißt, dass dadurch die Vertragsinhalte für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeschrieben sind und über den Gesetzen und Verfassungen der Mitgliedsstaaten stehen! Und damit gibt es dann auch keine rechtsstaatliche und demokratische Kontrolle sowie keinen rechtsstaatlichen und demokratischen Zugriff mehr! Durch die alleinige Kontrolle der Informationen in Gesundheitsfragen durch die WHO, werden alternative Standpunkte, die Rede- und Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und vor allem die Wahrheitsfindung und -etablierung unterdrückt! Durch den umfassenden Datenaustausch und der Zentralisierung aller Gesundheits- und Bewegungsdaten eines jeden Bürgers sowie der bindenden Vorgabe von Maßnahmen und Behandlungsmethoden, bedeuten diese Verträge in der Praxis die Totalüberwachung und die totale Macht und Kontrolle über den Körper des Individuums sowie die Abschaffung der Selbstbestimmung, um nicht zu sagen, die Abschaffung des Individuellen und damit des Individuums, sie bedeuten den Beginn der transhumanistischen Weltdiktatur! Denn, mit diesen Verträgen sollen völlig losgelöste und abgehobene rein technokratische Strukturen, ohne Anbindung an den und Rückkoppelung mit den Menschen, darüber befinden und entscheiden, was für die gesamte Menschheit gut und richtig ist und was nicht! Und, weil mit diesen Verträgen ein rein mechanistisches Menschenbild auf globaler Ebene etabliert werden soll, das die tatsächliche natürliche und universelle Beschaffenheit des Menschen, wie u.a. die Körper-Seele-Geist-Einheit, die menschlichen Seelen- und Bewusstseinsvermögen, die Fähigkeit zur Selbstbezüglichkeit, Selbstreflexion und Selbstbestimmung, der freie Wille, die Fähigkeit zur Erkenntnis und inneren Weiterentwicklung, den Einklang mit der Natur sowie auch das Immunsystem, negiert! Deswegen stellen diese Verträge ein Verbrechen gegen die Demokratie und vor allem gegen die Menschheit dar! Des Weiteren verstoßen diese Verträge gegen das universelle Gesetz von Vielfalt und Weiterentwicklung! Denn eine positive Weiterentwicklung resul- tiert grundsätzlich immer nur aus Vielfalt. Mit diesen Verträgen wird aber eine Monokultur etabliert, und eine Monokultur bedeutet, ebenfalls grund- sätzlich immer, Stillstand und letztendlich den Tod. Insgesamt bedeuten diese Verträge die Etablierung einer globalen Gesundheitsdiktatur! Hier die aktuell in 2023 noch geltenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) von 2005 im englischen Originalwortlaut als PDF! >> Hier die Zusammenfassung der geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) als PDF (Deutsche Version)! >> Und hier im englischen Originalwortlaut als PDF - Version 1.0! >> Und hier nochmal die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in tabellarischer Form als PDF (Deutsche Version)! >> Hier der WHO-Pandemievertragsentwurf (CA+) vom 01.02.2023 als PDF (Deutsche Version)! >> Und hier der Verhandlungsstand des Pandemievertrags vom 02.06.2023 als PDF (Deutsche Version)! >> Und hier der Verhandlungsstand des WHO-Pandemievertrags vom 16.10.2023 als PDF (Deutsche Version)! >> Und hier die Gegenüberstellung des Bürotextes und des Verhandlungstextes des Pandemievertragsentwurfs als PDF (Stand 16.10.2023)! >> Wie die WHO Falschmeldungen produziert und verbreitet, um ihre eigene Agenda durchzusetzen! - HIER! >> Hier mehr über die institutionellen Übergriffe auf unsere Kinder! >> Und hier ein Interview zu dieser Gesamtthematik mit dem Historiker und Kindheitsforscher Michael Hüter, geführt von Multipolar (PDF)! >> Persönlicher Kommentar: Ausgehend von dem, was man im Astralen und in den Astralkörpern der Beteiligten sehen kann, muss man konstatieren, dass mit diesen Verträgen, die, wie keine anderen, gegen die Menschen, das Leben und die Liebe gerichtet sind, hier wirklich „das Böse“, vertreten durch unsere verkommenen, verlogenen, kriminellen, niederträchtigen und hoch-korrupten, also charakterlosen politischen und wirtschaftlichen Eliten, begleitet von einem Schweigekartell der mittlerweile ebenfalls verlogenen, korrupten und charakterlosen Mainstream-Medien, in einem finalen Handstreich die Weltherr- schaft erlangen will. Diese Verträge sind an Menschenverachtung kaum zu überbieten! Wie schon mit dem Thema „Klima“, wird hier auch mit dem Thema „Gesundheit“ versucht, ein totalitäres Weltsystem zu installieren, das weder das Klima retten noch der Gesundheit und schon gar nicht den Menschen dienen wird, sondern ausschließlich nur den Interessen einer kleinen Finanzelite, den Vorstellungen einer kleinen, herrschsüchtigen Machtelite dient, bestehend aus vollkommen asozialen, soziopathischen und skrupellosen Personen. „Das Böse“ deswegen, weil man diese Verträge als einen Baustein eines Gesamtprojektes verstehen muss. Die sog. „Energiewende“ und die sog. „Grüne oder Klimatransformation“, die, so wie sie ausgestaltet sind, in der Praxis eine gigantische Umverteilung von unten nach oben bedeuten, die digitale Totalüberwachung, die Abschaffung der Rede- und Meinungsfreiheit, die Verfolgung und existenzielle Zerstörung von Kritikern und Andersdenkenden, das digitale Zentralbankgeld, die Abschaffung der Demokratie und die Verlagerung und Konzentration von Exekutivmacht auf demokratisch nicht legiti- mierte Nichtregierungsorganisationen, die Zerstörung des Natürlichen, wie u.a. der Landwirtschaft, und die Ersetzung durch Künstliches, die Bevölkerungsreduktion, das „One Health-Konzept“, das in seiner logischen Konsequenz in den Transhumanismus führt, die Zerstörung der Kern- familie und die Verlagerung der Erziehung der Kinder von den Eltern auf den Staat, die Sexualisierung der Kinder und die Legalisierung der Pädophilie (Pädophilie, der Lifestyle der Machteliten!), und eben diese Verträge, hinter all dem stecken dieselben Akteure. Es geht hier nicht nur um die Umsetzung einer bestimmten Ideologie, sondern um eine Machtergreifung, um die totale Macht, um die Installierung eines Systems, das wirklich jeden Lebensbereich kontrollieren und bestimmen und jegliche Freiheit auslöschen will! Und vor allem deswegen „das Böse“, weil hier bewusst und mit voller Absicht versucht wird, das im Allgemeinwissen bereits vorhandene Wissen über die tatsächlichen universellen Beschaffenheiten und Funktionsweisen auszulöschen, sowie, die Menschen bereits im Kindesalter zu brechen, damit sie gefügig, kontrollier- und lenkbar sind und erst gar nicht zu starken, selbstbewussten, selbstbestimmten, unabhängigen und in sich ruhenden Erwach- senen werden! PS: Hierzu passen die folgenden zwei Meldungen von Juni 2023: Die schlimmste Diktatur der Welt, Nordkorea, ist jetzt in das Exekutivkomitee der WHO aufgenommen worden. Damit bekommt Nordkorea, wenn diese Verträge in Kraft treten sollten, den uneingeschränkten Zugang zu allen Bewegungs- und Gesundheitsdaten eines jeden Bürgers eines jeden Mitgliedstaates! Und 2.: Die WHO will in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission für jede Art des Reisens ein gültiges digitales Impfzertifikat verpflichtend vorschrei- ben, und zwar unabhängig von diesem Pandemievertrag und vor allem auch unabhängig davon, ob eine tatsächliche Pandemie überhaupt besteht oder nicht! Wichtige Information (PDF)! >> Hier eine Dokumentation über die Impfschäden durch die mRNA-Gentherapeutika und den Umgang damit: Die verborgene Krise“ >> Zu dieser Dokumentation noch eine wichtige Information: Brasilien unter Präsident Luiz Inácio Lula da Silva hat jetzt eine Impfpflicht für Säuglinge mit den mRNA-Gentherapeutika eingeführt. Bei Nichteinhaltung drohen den Eltern schwere Strafen, der Entzug von staatlichen Leistungen sowie die Weg- nahme des Kindes durch die Jugendämter. Hier mehr zur Gefährlichkeit der mRNA-Behandlungen (Stand: November 2023)! • mp3 >> Dezimiert die COVID-19-Impfung unsere Bevölkerung? - Hier mehr zu dieser Frage! • mp3 >> Und hier eine Dokumentation zu dieser Gesamtthematik, die man sich mit dem Wissen über die Prämisse ansehen sollte, dass das bestehende System, das auf Ausbeutung und einer brutalen Umverteilung von unten nach oben basiert, sowie die davon profitierenden Eliten um jeden Preis erhalten werden müssen: Zur Dokumentation! >> Zu dieser Dokumentation noch eine wichtige Information: Kanada unter Premierminister Justin Trudeau praktiziert ganz offiziell eine (faschistische) Eugenikpolitik. So werden sukzessive die notwendigen Sozialleistungen auf ein Niveau heruntergefahren, dass sie nicht mehr zum Überleben ausreichen. Den Betroffenen wird dann nicht mehr geholfen, sondern ganz offiziell offeriert, den Freitod wählen zu können. Für diesen „selbstgewählten Freitod“ bestehen offizielle Einrichtungen, in denen man sich einschläfern lassen kann. Es geht hier ganz eindeutig um eine Bevölkerungsreduktion, konkret um eine Reduktion der durch das bestehende System unproduktiv und überflüssig Gemachten, also um eine Reduktion der Rentner, der Arbeitslosen und der Armen. „Ein dystopisches Szenario!“ Zitat von Richter Terry A. Doughty, United States District Court, Western District of Louisiana, Monroe Division, Gerichts- verhandlung: State of Missouri versus Joseph R. Biden Jr.. Urteil vom 04.07.2023: Einstweilige Verfügung gegen US-Präsident Joe Biden und seine Administration wegen Zensur! Hier die Einstweilige Verfügung im Originalwortlaut als PDF! >> Gegen diese Einstweilige Verfügung kann Berufung eingelegt werden, was die Biden-Anwälte auch sofort taten. Diese Berufung wurde erstinstanzlich abgewiesen! Nachtrag November 2023: Bis dato gibt es keine echten Behandlungsmethoden gegen die Impfschäden der mRNA-Gentherapeutika, weil sich die verantwortlichen Spike-Proteine nicht eliminieren lassen. Nun gibt es Anzeichen, dass Lithium hier ein effektives Gegenmittel zu sein scheint. Deswegen forscht die Pharmaindustrie fieberhaft an der Produktion von künstlichem Lithium, um es dann gewinnbringend patentieren lassen zu können, denn natürliches Lithium kann man nicht patentieren lassen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Menschen erst mit den mRNA-Gentherapeutika gesund- heitlich schwer geschädigt werden, um sie dann mit den künstlichen Lithium-Präparaten wieder „kurieren“ zu wollen. Und das bedeutet einen doppel- ten Gewinn, ein Riesengeschäft, und das wiederum erfreut die Aktionäre! Nachtrag Dezember 2023: Die Europäische Kommission will jetzt bindend eine „Elektronische Patientenakte“ für jeden EU-Bürger einführen. In dieser Akte sollen sämtliche Gesundheitsdaten gesammelt und gespeichert werden. Die Möglichkeit zum Einspruch gegen diese Akte soll es nicht geben. Diese Gesundheitsdaten sollen auch an die USA sowie an die Pharmaindustrie weitergegeben werden. Und Frankreich unter Präsident Emmanuel Macron will jetzt ein Gesetz einbringen und verabschieden, mit dem nur noch die Schulmedizin erlaubt sein soll und sämtliche alternativen Behandlungsmethoden verboten werden sollen. Zudem sollen sog. „Fake News“, d.h. in diesem Fall, jegliche berechtigte und inhaltlich richtige Kritik an der Schulmedizin und deren Behandlungsmethoden, unter Strafe gestellt werden. Nachtrag: Dieses Gesetz ist im Februar 2024 verabschiedet worden und in Kraft getreten! In Frankreich wird dieses Gesetz auch das „Pfizer-Gesetz“ genannt. Stand Februar 2024: Die Verhandlungen um diese Vertragswerke, insbesondere um den Pandemievertrag, sind stark ins Stocken geraten, sodass der angedachte Zeitplan sehr gefährdet ist, denn die Länder des sog. „Globalen Südens“ lehnen den Inhalt dieser Vertragswerke ab, denn sie haben natürlich erkannt, dass es hier nur um wirtschaftliche Interessen und der Durchsetzung einer globalen antidemokratischen, totalitären Agenda geht, denn die Länder des Globalen Südens verfügen mittlerweile über hinreichende Erfahrungen mit dem „Westen“ und dem „Globalen Norden“, die sämtlich nur negativ sind. Aus denselben Gründen haben diese Länder auch die neuen, rein wirtschaftsliberalen Rahmenbedingungen, die über die Welthandelsorganisation (WTO) global installiert werden sollen bzw. sollten, abgelehnt. Zudem hat Donald Trump nochmals bekräftigt, dass er, im Fall dass er zum US-Präsidenten gewählt werden sollte, diesen Pandemie-Vertrag nicht ratifizieren wird. Update Mai 2024: Der Pandemievertrag ist vorerst gescheitert! Die Länder des sog. „Globalen Südens“ sowie Großbritannien, die Niederlande und die Slowakei haben diesen Vertrag aus Gründen der nationalen Souveränität und Selbstbestimmung abgelehnt. Auch in den USA wird der Widerstand gegen die WHO größer. So haben die Bundesstaaten Florida und Louisiana Gesetze verabschiedet, die ihren Staatsbeamten untersagen, die Richtlinien und Vorgaben der WHO zu befolgen. Vorläufig wurden die ursprünglichen Vertragsformulierungen über das Informationsregime, über die Ausgestaltung der Exekutivmacht der WHO, über die verbindliche Vorgabe von Maßnahmen, Prophylaxen, medizinischen Behandlungsmethoden und Arzneimittel durch die WHO und über die Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung von WHO-Vorgaben gestrichen. Hierüber soll in sog. „untergeordneten Fachgruppen“ weiter verhandelt werden. Ob es hier jemals zu einer Einigung kommt, steht buchstäblich in den Sternen. Deswegen planen die USA und die EU nun Alternativen. Die „EU-Strategie für globale Gesundheit“ und die US-amerikanische „Globale Gesundheits- strategie 2024“ zielen darauf ab, die „globale Gesundheitssicherheit“ stärken zu wollen, ohne dabei die nationale Kontrolle über die Gesundheitspolitik aus der Hand geben zu müssen. Die Betonung soll hier auf „die Stärkung von Partnerschaften“ und „der Förderung eines gerechten Zugangs zu Impf- stoffen“ liegen, so der offizielle Politsprech. Wie das alles inhaltlich und administrativ ausgestaltet werden soll, ist noch vollkommen offen. Wie das inhaltlich und administrativ aussehen könnte, ist in diesem Beitrag nachzuhören! >> Die ungeschwärzten RKI-Corona-Protokolle von 2020 - 2023: Die RKI-Protokolle zeigen, dass das RKI von Anfang an wusste, dass das SARS-Cov-2-Virus ein künstliches, im Labor erzeugtes Virus ist und aus China kam. Dass dieses Corona-Virus nur die Gefährlichkeit einer normalen Grippe hatte. Dass es auch gegen dieses Corona-Virus keine wirksame Impfung geben wird, weil Impfstoffe bei Corona-Viren grundsätzlich immer nur weitere Mutationen verursachen. Auch wusste das RKI bereits von Beginn an, dass die mRNA-Gentherapeutika überhaupt keine Schutzwirkungen zeigen und zudem schwere Nebenwirkungen verursachen. Die RKI-Protokolle zeigen weiter, dass für die Corona-Maßnahmen, wie u.a. Maskenpflicht, Abstandsregeln, Quarantänemaßnahmen, Lockdowns, Reisebeschränkungen, Massentestpflicht, 2G- und 3G-Regeln, Impfpflichten, Booster-Impfungen, Schulschließungen, die Entmenschlichungen und Ausgrenzungen („Pandemie der Ungeimpften“, „Blinddarm der Gesellschaft“) und vor allem, das Ausrufen einer Pandemie selbst, keine wissenschaft- lichen oder sonstigen evidenzbasierten Gründe vorlagen, sondern, dass sämtliche Corona-Maßnahmen rein politisch motiviert waren. Die RKI-Protokolle lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Die Corona-Maßnahmen waren die Umsetzung eines gigantischen und umfassenden sozialen Experiments! Es ging um Machtausübung sowie um das unbedingte Durchdrücken einer bestimmten Behandlungsmethode, konkret um die mRNA- Technologie, und damit ausschließlich nur um machtpolitische und natürlich wirtschaftliche Interessen! Diese Schlussfolgerung ist für mich nichts Neues, denn im Astralen war und ist das alles vollständig zu sehen! Wie ich immer wieder sage, unsere politischen und wirtschaftlichen Eliten sind keine guten Menschen und haben nicht die Interessen und das Wohl- ergehen der Menschen im Sinn! Hier die ungeschwärzten RKI-Corona-Protokolle in Einzelsitzungen von 2020 - 2023 als ZIP-Datei! >> Hier die ungeschwärzten RKI-Corona-Protokolle in Jahreszusammenfassungen von 2020 - 2023 als ZIP-Datei! >> Und hier, zum Vergleich, die weitestgehend ungeschwärzten, freigeklagten, RKI-Corona-Protokolle von Januar 2020 - April 2021 als PDF! >> Sämtliche RKI-Files zum Downloaden einschließlich der Pressekonferenz/Video, finden Sie hier: https://rki-transparenzbericht.de/ >> Und hier: https://corona-protokolle.net/ >> Das JEFTA Das JEFTA, das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU, ist am 01. Februar 2019 offiziell und vollständig in Kraft getreten. Es stellte zu diesem Zeitpunkt mit einem Markt mit über 650 Millionen Menschen das größte Freihandelsabkommen der Welt dar. Das JEFTA behandelt neben dem Handel, Warenverkehr und Produktstandards, auch den gesamten Dienstleistungssektor und hier auch sämtliche digitale Fragen und damit auch den Datenschutz. Auch das JEFTA wurde vollständig im Geheimen verhandelt und umfassende Recherchen haben ergeben, dass an den Verhandlungen und der Formulierung dieses Vertrags 89% Lobbyisten und nur 4% zivilgesellschaftliche Organisationen sowie nur 7% verantwortliche Politiker und zuständige Beamte beteiligt waren. Und während das CETA nach massiven Protesten doch noch von den nationalstaatlichen Parlamenten verabschiedet werden darf (oder durfte), blieb das JEFTA vollständig in der Zuständigkeit und Verantwortung der EU-Kommission. Zum Vertragsinhalt: Während im CETA für die Behandlung von Gesetzesvorhaben, die den Vertragsinhalt berühren könnten, der undemokratische “Gemischte Ausschuss” installiert wurde, soll im JEFTA das sog. “Transparenzverfahren” praktiziert werden. Das heißt in der Praxis, dass bei Gesetzesvorhaben, die den Vertragsinhalt berühren könnten, alle Personen, d.h. die Zivilgesellschaft, aber auch Lobbyisten und Beamte der Vertragsstaaten, an diesen Gesetzgebungsprozessen “freiwillig” teilnehmen dürfen. Diese “Freiwilligkeit” bedeutet aber in der Praxis, dass auch dieses Verfahren von einer demokratischen Behandlung und Kontrolle ausgeschlossen ist, was dann automatisch dazu führt, dass der Einfluss konkret von Lobbyisten auf Gesetzgebungen deutlich verstärkt wird. Wie der Investitionsschutz behandelt werden soll, ist noch nicht geklärt! Hier wird auch nach dem Inkrafttreten noch weiter verhandelt. Die EU möchte gerne, wie im CETA, einen Internationalen Investitionsgerichtshof etablieren, was Japan aber ablehnt. Japan will, dass diese Fragen von privaten Schiedsgerichten geklärt werden. Und was hier geschehen soll, wenn es hier zu keiner Einigung kommen sollte, ist vollkommen unklar. Besonders absurd ist, dass dieser Punkt überhaupt noch zur Verhandlung gebracht wird! Denn beim sog. “NAFTA 2.0”, dem Nachfolgeabkommen zwischen Kanada, Mexiko und der USA, wurde eine Gerichtsbarkeit über den Investitionsschutz vollkommen gestrichen mit der Begründung, weil “die Interessen der Umwelt und Verbraucher über den Interessen von Investoren stehen”. Die offizielle Begründung der Politik für solche Freihandelsabkommen ist, dass sie für mehr Wachstum, für mehr Arbeitsplätze und dadurch für mehr Wohlstand für alle sorgen. Und dieses soll nach offiziellem Politsprech natürlich auch das JEFTA bewirken. Studien der EU selbst und auch des IWF zeigen aber, dass dieses Abkommen weder Wachstum noch zusätzliche Arbeitsplätze befördern kann, sondern ganz im Gegenteil, die IWF-Studie meint sogar, dass dieses Abkommen “zu einem Arbeitsplatzabbau führen könnte”. Die EU-Kommission brüstet sich ganz stolz damit, dass in diesem Freihandelsabkommen zum ersten Mal überhaupt eine Verpflichtung zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens (COP 21) formuliert worden ist. Tatsächlich aber ist diese Verpflichtung nur reine Symbolik, weil für sie keinerlei Form der Rechtsverbindlichkeit besteht! Denn diese spezifische Bestimmung zum Pariser Klimaabkommen ist im sog. “Nachhaltigkeitskapitel” formuliert, das aber von der Staat-zu-Staat- Schiedsgerichtsbarkeit ausgeschlossen wurde. Und das bedeutet in der Praxis, dass keinerlei Rechtsmittel und Durchsetzungsmechanismen bestehen, um gegen Verstöße gegen diese Verpflichtung vorgehen zu können. Im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrecht gilt das sog. “Vorsorgeprinzip”. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass der Staat vorsorglich handelt, was heißt, dass wenn der Verdacht besteht, dass ein Produkt der Umwelt und den Menschen schaden könnte, es erst einmal nicht zugelassen werden darf, auch dann nicht, wenn in der Wissenschaft (noch) Uneinigkeit über einen potentiellen Schaden besteht. Auch in Japan ist das Vorsorgeprinzip eines der Grundprinzipien in der Gesetzgebung. Und in diesem Zusammenhang behauptet die EU-Kommission, “dass kein EU-Handelsabkommen dieses primärrechtlich garantierte Vorsorgeprinzip infrage stellen kann”. Das ist eine glatte Lüge! Denn wie schon im CETA, wird auch im JEFTA dieses Vorsorgeprinzip in den Kapiteln zu technischen Handelshemmnissen (TBT) und zu gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS) umgangen, indem diese Bereiche nach den TBT- und SPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) behandelt werden sollen. Und die TBT- und SPS-Abkommen der WTO unterstützen nicht das Vorsorgeprinzip, sondern die US-amerikanische Praxis, nach der neue Produkte grundsätzlich immer erstmal zugelassen werden müssen und erst Schäden eingetreten sein müssen, deren Kausalitäten dann auch erst noch explizit nachgewiesen werden müssen, bevor ein Produkt wieder verboten werden kann und darf! Ebenso behauptet die EU-Kommission, “dass dieses Abkommen höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz setzt”. Auch das ist gelogen! Denn das JEFTA setzt noch nicht einmal die Ratifizierung, Umsetzung und Einhaltung der 8 Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit und Schutz der Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit und Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts, Abschaffung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter und Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus, die im Übrigen Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention sind und die wiederum von allen EU-Staaten ratifiziert wurde und damit eigentlich für alle EU-Staaten rechtlich bindend ist. Und das bedeutet in der Praxis, dass mit dem JEFTA rein rechtlich jederzeit die bestehenden Arbeitsstandards weiter abgebaut werden dürfen. Auch die bestehenden Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sind mit dem JEFTA gefährdet! Denn diese Standards werden im sog. “Nachhaltigkeitskapitel” behandelt, und wie bereits aufgezeigt, unterliegt das “Nachhaltigkeitskapitel” nicht der Staat-zu-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und damit kann gegen einen Abbau in diesen Bereichen rechtlich nicht vorgegangen werden. Nach dem CETA ist das JEFTA das zweite Handelsabkommen der EU, das eine Negativliste für Dienstleistungen enthält. Das heißt, dass sämtliche Dienstleistungen, auch die öffentliche Daseinsvorsorge, wie z.B. die Wasserversorgung und auch die Bildung, dereguliert und liberalisiert werden. Und das wiederum bedeutet in der Praxis, dass mit der Einführung dieser Negativliste das Vorrecht der Behörden, öffentliche Dienstleistungen auch in der öffentlichen Hand zu belassen, abgeschafft ist. Und dadurch kann die öffentliche Hand dazu gezwungen werden, öffentliche Dienstleistungen, auch die der Daseinsvorsorge, zu privatisieren. Mit dem JEFTA beginnt die EU-Kommission die seit Mai 2018 rechtskräftige und recht scharfe Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wieder aufzuweichen. Denn die EU-Kommission sowie die europäischen Nationalregierungen und hier insbesondere Deutschland lehnen die EU-DSGVO ab, weil sie den Wachstums- und Renditeversprechen einer (ungezügelten) BIG DATA-Industrie im Wege steht. Und so werden mit dem JEFTA europäischen und japanischen Digitalkonzernen weitreichende Rechte eingeräumt, die mit der EU-DSGVO noch beschnitten und reglementiert sind. Z.B. werden mit dem JEFTA ganz besonders die Firmen geschützt, die Daten bündeln, indem sie z.B. ihre Quellcodes nicht offenlegen müssen. Das JEFTA bedeutet auch einen Rückschritt im Bereich des Korruptionsschutzes! Denn obwohl die EU-Kommission selbst bereits im Jahre 2015 verbindlich beschlossen hat, Antikorruptionsklauseln in ihren Handelsabkommen aufzunehmen und im Transpazifischen Freihandelsabkommen TPP, zu dem auch Japan gehört, umfangreiche Antikorruptionsklauseln verankert wurden sowie die G20-Staaten, zu denen auch Japan und einige EU-Staaten gehören, seit Jahren bekräftigen, Korruption bekämpfen zu wollen, und vor allem Japan selbst über eine umfangreiche Antikorruptionsgesetzgebung verfügt, fehlt im JEFTA vollständig ein Antikorruptionskapitel. Zusammenfassung: Auch das JEFTA ist ganz im Geiste und in der Praxis des Neoliberalismus verfasst! Es ist einseitig nur auf die Interessen der Wirtschaft ausgerichtet! Sämtliche Marktbereiche werden mit diesem Abkommen weiter dereguliert und liberalisiert und noch bestehende Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher-, Daten- und Korruptionsschutzstandards können und dürfen mit dem JEFTA weiter abgebaut werden. Und da auch das JEFTA im Völkerrecht verankert wurde, haben auch seine Vertragsinhalte für alle Vertragsstaaten nicht nur einen Gesetzes-, sondern sogar einen Verfassungsrang. Und damit wird das Vorhaben der Installierung einer neoliberalen und im Völkerrecht verankerten Wirtschaftsverfassung, von der ausgehend alle systemischen und gesellschaftlichen Bereiche geregelt und bestimmt werden sollen, weiter vorangetrieben, was in der Praxis aufgrund der Verankerung im Völkerrecht nicht anderes als den weiteren Abbau der Demokratie bedeutet. Ebenso wird wie bereits mit dem CETA, besonders mit dem JEFTA deutlich, dass mittlerweile sämtliche notwendigen Errungenschaften, d.h. wirklich alles was auch nur ansatzweise einem maximalen Profitstreben im Wege stehen könnte, sukzessive wieder abgeschafft wird. So wie hier u.a. mit der Abschaffung des Vorsorgeprinzips, der Abschaffung von Arbeits- und Arbeitschutzstandards, der Abschaffung bzw. Aushöhlung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Abschaffung des Datenschutzes und der Antikorruption. Hier zur offiziellen Website der EU-Kommission zum JEFTA! >> Das TTIP Mit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump, wurden die Verhandlungen zum TTIP eigentlich abgebrochen. Doch mittlerweile wird so langsam wieder damit begonnen, diese Verhandlungen wieder aufzunehmen. Im Gegensatz zum Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland, werden die Verhandlungen zum TTIP wieder vollständig im Geheimen geführt. Dass das Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland transparent verhandelt wird, dürfte darin begründet liegen, weil es hier um ein eher kleines Marktvolumen geht und deswegen dieses Abkommen aus EU-Sicht eher von zweit- bis drittrangiger Bedeutung ist. Ebenso dürfte mit dieser Vorgehensweise das Ziel verfolgt werden, dass sich die Zivilgesellschaft an diesem Abkommen sozusagen abarbeitet und so das TTIP möglichst unter dem Radar bleibt. Denn mit dem TTIP würde das bis dato größte Freihandelsabkommen der Welt zustande kommen, mit einem Markt mit über 850 Millionen Menschen. Außerdem handelt es sich mit der USA natürlich um die größte und mächtigste Wirtschaftsmacht der Welt, um eine Weltmacht, in der nicht ein Kulturkampf “links” gegen “rechts” geführt wird, sondern in der sich hinter diesem “Kulturkampf” in Wahrheit ein Kampf Reich gegen Arm, Elite gegen Nicht-Elite, Etablierte gegen Nicht-Etablierte verbirgt. Und die wünscht natürlich keinen transparenten Einblick in ihr Denken, in ihr Handeln, in ihre Vorhaben und in ihre Praktiken. Denn die Macht, der eigene wirtschaftliche Status und die eigene gesellschaftliche Position lässt sich am besten erhalten, wenn das Bestehende auch bestehen bleibt und im Prinzip alles so weiterläuft wie bisher. Bis dato gibt es keine neuen offiziellen Veröffentlichungen zu den neuen Verhandlungen zum TTIP (Stand: Februar 2019). Das Freihandelsabkommen zwischen der EU, Australien und Neuseeland Seit Ende 2018 verhandeln die EU, Australien und Neuseeland über ein umfassendes Freihandelsabkommen. Diese Verhandlungen stehen noch ganz am Anfang, es wurden gerade erst die ersten Kennenlern- und Sondierungsgespräche geführt (Stand: Februar 2019). Aufgrund der massiven Proteste gegen das CETA, sollen diese Verhandlungen voll transparent sein. Ebenso sollen die Bürger die Möglichkeit bekommen, sich über eine Website in den Verhandlungsprozess mit einbringen zu können. Diese zivilgesellschaftlichen Eingaben haben natürlich keinerlei Rechtsverbindlichkeit und ob sie überhaupt in den Vertragsverhandlungen eine Berücksichtigung finden werden, dürfte mehr als fraglich sein. Denn das Beispiel “Neue EU-Urheberrechtsreform” hat schon gezeigt, dass die von der EU-Kommission offiziell gewünschten Vorschläge, die dann auch in zahlreicher Form von vielen Betroffenen eingebracht wurden, keinerlei Berücksichtigung gefunden haben. Denn um besonders in Brüssel überhaupt etwas einbringen zu können, braucht man viel Zeit und noch mehr Geld, worüber aber in der Regel eben nur Lobbyisten verfügen. Außerdem lässt sich in Brüssel, wie eigentlich in allen anderen Parlamenten auch, ganz wunderbar beobachten, wie es mit der Zeit für die Abgeordneten immer schwieriger wird, ihre Überzeugungen vertreten zu können, wenn sie Angst um ihre Zukunft haben müssen. Hier zur bis dato offiziellen Website der EU-Kommission zu diesem Freihandelsabkommen (Stand: Dezember 2018)! >> TRANSNATIONALE VERTRÄGE TEIL 1! >>
EN|RU
EN RU